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digitale Erbe

Digitalen Nachlass regeln
Digitalen Nachlass regeln

Digitaler Nachlass

DEIN GUTER RUF hilft den digitalen Nachlass zu regeln

Nahezu jeder ist im Internet aktiv und speichert dort seine Daten, ist Mitglied auf Social Media Plattformen, hat Abos für Streaming Dienste oder verwaltet seine Bankkonten online. Somit hat fast jeder einen digitalen Nachlass den es zu verwalten gilt. DEIN GUTER RUF unterstützt den Erben oder Erblasser dabei dieses digitale Erbe zu bewältigen.

Was ist der digitale Nachlass

Der Begriff digitaler Nachlass soll verdeutlichen, dass nicht nur Gegenstände in der realen Welt bestehen bleiben, sondern es gerade auch in der digitalen Welt Dinge gibt, die über den Tod hinaus bestehen bleiben.
Diese sind Software, bzw. Softwarelizenzen die auch nach dem Tod auf dem Computer des verstorbenen zurück bleiben. Hinzu kommen noch diverse Daten, wie etwa Bilder, Videos oder Musik, die Lokal oder in der Cloud gespeichert wurden.

Ebenfalls zum digitalen Erbe zählen diverse Konten und Mitgliedschaften. Von Konten auf Amazon, über E-Mail und Social Media Konten bis hin zu Onlinekonten. Nicht zu vergessen sind Blogs, die vom verstorbenen selbst gehostet wurden, was im Zeitalter von Influencern und Mikroinfluencern keine Seltenheit ist. Und zuletzt noch Abos bei Streamingdiensten wie Netflix oder Spotify.

Das Internet vergisst nicht und so würden sämtliche Daten auch über den Tod hinaus im Internet bestehen bleiben. Damit es nicht so scheint, als ob man auch noch nach seinem Tod im Internet weiterlebt, sollte der digitale Nachlass, am besten mit professioneller Beratung, wie zum Beispiel von DEIN GUTER RUF, sorgsam verwaltet werden.

Warum sollte das digitale Erbe geregelt werden

Weitere Gründe um das digitale Erbe zu regeln sind ebenfalls ersichtlich. So sollte Datenmissbrauch vorgebeugt werden. Ein herrenloses Konto ist leichter zu missbrauchen und die Schäden die daraus entstehen können die Erben treffen.

Den digitalen Nachlass regeln
Den digitalen Nachlass bereits vor dem Tod regeln

Gerade bei Onlinebanking Konten empfiehlt DEIN GUTER RUF, schon vor dem Tod den Erben eine Bankvollmacht zu erteilen, die über den Tod hinaus wirksam ist, damit es im Falle des Ablebens keine Schwierigkeiten gibt, wer auf die Konten zugreifen und diese auch verwalten kann.

Studien haben gezeigt, dass bisher nur 18% der Deutschen festgelegt haben, was nach ihrem Tod mit ihren Daten passieren soll. Da ein ungeklärtes digitales Erbe häufig zu großem Aufwand führt, möchte DEIN GUTER RUF dem Erblasser beratend zur Seite stehen, wie er sein digitales Erbe am besten verwaltet. Ratsam ist es den digitalen Nachlass durch ein Testament zu regeln, so wie es 29% der Deutschen bereits getan haben.

Wie kann der digitale Nachlass geregelt werden

In einem Testament, welches den digitalen Nachlass regelt, sollte vermerkt sein, welche Konten behalten und welche gelöscht werden sollen. Zudem sollte ein Nachlassverwalter bestimmt werden und festgelegt werden, wo die Passwortliste, die angelegt werden sollte, aufbewahrt wird.

Zu beachten ist, dass das Testament Handgeschrieben, datiert und signiert sein sollte und so aufzubewahren ist, dass es nach dem Tod des Erblassers auch zu finden ist. Zudem sollte eindeutig erkennbar sein, dass das Testament auch über den Tod hinaus wirksam ist. Um sicher zu gehen kann auch beim Verfassen des Testaments für den digitalen Nachlass ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

Die Passwortliste ist eine Liste, in der die Passwörter für sämtliche Konten vermerkt sind. Diese kann analog erstellt und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, auf einem passwortgeschützten Stick gespeichert werden oder mit einem Passwortmanager erstellt werden.

Neben der Passwortliste rät DEIN GUTER RUF auch, noch einen Ordner anzulegen, in dem alle Konten gelistet sind, sowie alle weiteren Dinge, die zum digitalen Erbe gehören, um dem Nachlassverwalter ein großes Stück Arbeit abzunehmen.

Keine gesetzlichen Regelungen für das digitale Erbe

Auch wenn das „klassische“ Erbe in einem Band des BGB geregelt ist, ist dort nichts über das digitale Erbe zu finden. So ist zum Beispiel bis heute unklar, ob Abos bei Streamingdiensten vererbbar sind oder nicht.
Dementsprechend haben Plattformen wie Google oder Facebook dem Nutzer die Möglichkeit eingerichtet selbst vorsorglich zu entscheiden, was nach seinem Tod mit seinem Konto passieren soll.

Bisher gibt es keine gesetzlichen Regelungen für das digitale Erbe
Bisher gibt es keine gesetzlichen Regelungen für das digitale Erbe

Bei Facebook kann angegeben werden, ob das Konto gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden soll. Falls letzteres der Fall ist, kann zudem ein Nachlasskontakt angegeben werden, der dann eingeschränkten Zugriff auf das Konto hat.

Google hat sogar einen Kontoinaktivitätsmanager. Wird das Konto nicht mehr aktiv benutzt, kann vorher angegeben werden, ob dann alle Kommentare und Beiträge bei YouTube und Co gelöscht werden sollen oder nicht.

Jedoch haben längst nicht alle Internetseiten solch eine Lösung anzubieten. 72% aller Deutschen wünschten sich eine gesetzliche Regelung für den digitalen Nachlass, doch so lange es diese noch nicht gibt, muss selbst geregelt werden, was mit dem digitalen Erbe nach dem Tod passieren soll.

Doch da 69% angeben dafür nicht genug Informationen zu haben versucht DEIN GUTER RUF Licht ins Dunkle zu bringen und mit dem Erblasser sein digitales Erbe möglichst gut zu regeln, damit für die Erben so wenig Unklarheiten und so wenig Arbeit wie möglich bleiben.

Wie sollten die Erben mit dem digitalen Nachlass umgehen

Im besten Fall ist ein Testament verfasst worden, welches den digitalen Nachlass regelt. Diesem müssen die Erben dann nur Folge leisten.

Dem Testament sollte zu entnehmen sein, welche Konten gelöscht und welche behalten werden sollen. Auf die Konten kann Zugriff, sofern die AGBs und Datenschutzrichtlinien es erlauben, durch die Passwortliste erlangt werden. Ansonsten kann auch häufig der Anbieter kontaktiert werden, um Zugang zu dem Konto zu erhalten.

Bei Twitter, Pinterest und Instagram, muss nach einem Todesfall der Support informiert werden. Mit dem Nachweis der Sterbeurkunde und dem Verwandtschaftsverhältnis kann das Konto dann gelöscht oder bei Instagram auch in den Gedenkzustand versetzt werden. Hierbei sollte immer der Wille des Verstorbenen beachtet werden.

Der Nachlassverwalter ist zudem dafür zuständig die Daten zu sichern, die behalten werden sollen und die anderen zu löschen.

Auch Abos sollten gekündigt werden, damit den Erben keine Kosten entstehen. All diese Aufgaben können sehr Zeit- und Energieraubend sein. DEIN GUTER RUF steht den Hinterbliebene gerne in dieser schwierigen Zeit zur Seite und hilft ihnen den Nachlass zu regeln, damit genug Zeit und Raum zum Trauern und Abschied nehmen bleibt und das digitale Erbe des verstorbenen so aufbereitet wird, wie er es gewollt hätte.

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